10 Regeln beim Autokauf
10 Regeln beim Autokauf
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Kein Geld im Voraus zahlen – auch keine Anzahlung!
Kein Geld im Voraus zahlen –
auch keine Anzahlung!Zahlen Sie erst bei Übergabe des Fahrzeugs und des KFZ-Briefs.
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Internetschnäppchen verleiten zum Kauf
Internetschnäppchen verleiten zum Kauf
Wer sich spontan zum Kauf entschließt geht ein Risiko ein. Denn im Netz kann selbst einem Schrottwagen ein Neuwagencharakter angedichtet werden.
Deshalb: kein Kauf ohne Besichtigung!
Bei größerer Entfernung ein Dekra oder GTÜ-Gebrauchtwagensiegel erstellen lassen.
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Bei einer verbindlichen Fahrzeugbestellung gilt der Vertrag!
Bei einer verbindlichen Fahrzeugbestellung gilt der Vertrag!
Hierbei ist kein Rücktritt möglich - nur bei einer Finanzierung!
Wer einen Vertrag storniert, der schuldet dem Händler als Entschädigung 15 % des Kaufpreises.Bei Gebrauchtwagen: keinen Kaufvertrag abschließen ohne Besichtigung! Bei Neuwagen: Vergleichen Sie die Ausstattung genau!
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Autoanzeigen können fehlerhaft sein, auch ganz ohne böse Absicht
Autoanzeigen können fehlerhaft sein, auch ganz ohne böse Absicht
... doch in Sachen Details und Extras gilt nur der Vertrag!
Vergleichen Sie die Aussagen von Anzeige und Vertrag und überprüfen Sie diese am Fahrzeug genauestens.
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Die Fahrzeugübergabe sollte nicht an einem ungewöhnlichen oder verlassenen Ort stattfinden
Die Fahrzeugübergabe sollte nicht an einem ungewöhnlichen oder verlassenen Ort stattfinden
... wie z.B. in einem Parkhaus oder einer Tiefgarage oder an einem Rastplatz, sondern z.B. in einem Autohaus oder bei einer Bank.
Beachten Sie die Öffnungszeiten und nehmen Sie eine Begleitperson mit.
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Händler oder Privatverkäufer? Der wesentliche Unterschied liegt in der Gewährleistung
Händler oder Privatverkäufer?
Der wesentliche Unterschied liegt in der GewährleistungPrivatverkäufer dürfen eine Gewährleistung ausschließen, im Allgemeinen gilt dann „gekauft wie gesehen“.
Dafür sind vergleichbare Fahrzeuge von privat meist etwas günstiger als beim Händler.
Händler müssen grundsätzlich 6 Monate Gewährleistung geben.Bei vielen Händlern kann man zusätzlich eine Car-Garantie für 1 oder 2 Jahre abschließen, die dann für ganz Europa gilt.
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Vorsicht bei Billigangeboten
Vorsicht bei Billigangeboten
Autoclubs und Verbraucherzentralen warnen vor allzu günstigen Gebrauchtwagen- und Finanzierungsangeboten im Internet.
Vergleichen Sie nicht nur die Erstzulassung und den Km-Stand. Vergleichen Sie auch z.B. die Ausstattungsmerkmale: Klimaautomatik, Automatikgetriebe, Schiebe-/Panoramaglasdach, Lederausstattung, Navigationssysteme, Xenon-Scheinwerfer, Metallic-Lackierung, Alufelgen usw.
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Überprüfen Sie den KM-Stand
Überprüfen Sie den KM-Stand
Sie können den Km-Stand z.B. anhand der HU/AU-Belege oder der Rechnungsbelege überprüfen.
Durch das Führen eines Servicehefts kann man den Km-Verlauf nachweisen.
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Achten Sie auf vollständige Unterlagen
Achten Sie auf vollständige Unterlagen
Bei Fahrzeugübergabe müssen folgende Unterlagen vorhanden sein: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Zulassungsbescheinigung Teil II (KFZ-Brief), Haupt- und Ersatzschlüssel, HU-und AU Prüfbelege, Bedienungsanleitungen und das Serviceheft.
Lassen Sie sich bei einem Gebrauchtwagenkauf den alten deutschen KFZ-Brief mit aushändigen, sofern das das Fahrzeug noch einen solchen hat. Bei einem Neuwagenkauf sollten Sie sich auch die CoC (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) aushändigen lassen.
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Wie kann ich das Risiko beim Autohändler mindern?
Wie kann ich das Risiko beim Autohändler mindern?
Sehen sich auf der Händler-Homepage das Impressum an.
Gut ist es, wenn der Autohändler ein KFZ-Innungsbetrieb und in der Handwerksrolle eingetragen ist.
Sie können über die zuständige KFZ-Innung oder Handwerkskammer Informationen über den Händlerbetrieb erhalten.